Sitzung: 15.12.2017 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-189/2016-2021
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen CDU und FW vor:
„Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Stadt Pohlheim anerkennt die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine durch die jährliche Bereitstellung von jeweils einer Eintrittskarte für das Pohlheimer Hallenbad für jedes Mitglied im Alter von 4 – 18 Jahre.
Für diese Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit sind ab dem kommenden Jahr 2.000 € im Haushalt einzustellen.
2. Nach welchen Kriterien die Vereine die einzelnen Eintrittskarten für das Hallenbad an die Kinder- und Jugendlichen weitergeben, obliegt einzig den Vereinen selbst.“
StV Matthias Jung begründet den Antrag und nimmt Bezug auf die Beratungen im Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss und teilt mit, dass seitens der CDU-Fraktion eine Änderung des Antrages wie folgt vorgeschlagen werde:
„Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und kirchlichen Gemeinschaften
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Stadt Pohlheim anerkennt die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine (eingetragene Vereine) und kirchlichen Gemeinschaften durch die jährliche Bereitstellung von jeweils einer Eintrittskarte für das Pohlheimer Hallenbad für jedes Mitglied im Alter von 4 – 18 Jahre.
Für diese Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit sind ab dem kommenden Jahr 3.000 € im Haushalt einzustellen.
2. Nach welchen Kriterien die Vereine und andere nicht-schulischen Einrichtungen die einzelnen Eintrittskarten für das Hallenbad an die Kinder- und Jugendlichen weiterge-ben, obliegt einzig den Institutionen selbst.
3. Anträge auf Bereitstellung der Eintrittskarten für die Vereine und kirchlichen Gruppen sind bis zum 28.02. eines Jahres zu stellen. Nach dieser Frist sind die Eintrittskarten im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel quotal unter den Antragstellern zu verteilen.“
StV Lorenz Diehl und StV Reinhard Peter berichten aus den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport sowie des Haupt- und Finanzausschusses.
Nach ausführlicher Diskussion schlägt StV Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster die Änderung des Wortlautes unter fortlaufender Nr. 1 wie folgt vor:
„1. Die Stadt Pohlheim anerkennt die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und anderer nicht-schulischer Einrichtungen durch die jährliche Bereitstellung von jeweils einer Eintrittskarte für das Pohlheimer Hallenbad für jedes Mitglied im Alter von 4 – 18 Jahre.
Für diese Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit sind ab dem kommenden Jahr 3.000 € im Haushalt einzustellen.
2. Nach welchen Kriterien die Vereine und andere nicht-schulischen Einrichtungen die einzelnen Eintrittskarten für das Hallenbad an die Kinder- und Jugendlichen weiterge-ben, obliegt einzig den Institutionen selbst.“
StV Fabian Schäfer beantragt die Änderung des Wortlautes unter fortlaufender Nr. 1 wie folgt:
1. Die Stadt Pohlheim anerkennt die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine (eingetragene Vereine) und nicht-schulischer Einrichtungen (wie z.B. kirchliche Gruppen) durch die jährliche Bereitstellung von jeweils einer Eintrittskarte für das Pohlheimer Hallenbad für jedes Mitglied im Alter von 4 – 18 Jahre.
Für diese Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit sind ab dem kommenden Jahr 3.000 € im Haushalt einzustellen.“
Auf Antrag des StV Matthias Jung erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 22:02 Uhr bis 22:10 Uhr.
Nach Wiedereintritt in die Sitzung beantragt StV Matthias Jung die Änderung des Wortlautes wie folgt:
„Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und kirchlichen Gruppen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Stadt Pohlheim anerkennt die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine (eingetragene Vereine) und kirchlicher Gruppen durch die jährliche Bereitstellung von jeweils einer Eintrittskarte für das Pohlheimer Hallenbad für jedes Mitglied im Alter von 4 – 18 Jahre.
Für diese Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit sind ab dem kommenden Jahr 3.000 € im Haushalt einzustellen.
2. Nach welchen Kriterien die Vereine und andere nicht-schulischen Einrichtungen die einzelnen Eintrittskarten für das Hallenbad an die Kinder- und Jugendlichen weiterge-ben, obliegt einzig den Institutionen selbst.
3. Anträge auf Bereitstellung der Eintrittskarten für die Vereine und kirchlicher Gruppen sind bis zum 28.02. eines Jahres zu stellen. Nach dieser Frist sind die Eintrittskarten im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel quotal unter den Antragstellern zu verteilen.“
Stadtverordnetenvorsteherin Anja Sames-Postel lässt über den Antrag des StV Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
16 Ja-Stimmen (11 SPD, 3 Grüne, 2 FDP)
19 Nein-Stimmen (14 CDU, 5 FW)
Anschließend wird über den Antrag des StV Fabian Schäfer wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
16 Ja-Stimmen (11 SPD, 3 Grüne, 2 FDP)
19 Nein-Stimmen (14 CDU, 5 FW)
Abschließend wird über den Antrag der Fraktionen CDU und FW in der geänderten Fassung wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
19 Ja-Stimmen (14 CDU, 5 FW)
3 Nein-Stimmen (2 Grüne, 1 FDP)
13 Enthaltungen (11 SPD, 1 Grüne, 1 FDP)