Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, dem Antrag der Eigentümer des Anwesens „Sudetenlandstraße 6a“, 35415 Pohlheim, auf Überbauung der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche zum Zwecke der Errichtung einer Doppelgarage zuzustimmen. Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB wird erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen